Broschüre »Das Jahr vor Schulbeginn«
Die Broschüre beantwortet Elternfragen in Vorbereitung auf die Schule und kann kostenfrei bestellt werden.
Sehr viel stärker als bisher angenommen kann jede Kita die Entwicklung von Kindern positiv wie auch negativ beeinflussen. Kindergärten müssen darum von bloßen Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen zu Bildungsorten werden. Kinder entwickeln sich durch Beobachtungen und Erfahrungen, die sie in der Interaktion mit Menschen machen. Kein Lebensalter birgt solche Bildungschancen wie die ersten sechs Jahre.
Sachsen hat ein gutes Angebot an Kitas und Tagespflege: 95,2 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita oder werden von einer Tagespflegeperson betreut.
Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Hortplätze müssen dagegen in einem bedarfsgerechten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Eltern haben per Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können im Rahmen der verfügbaren Plätze selbst entscheiden, in welcher Einrichtung oder bei welcher Kindertagespflegeperson ihr Kind betreut werden soll. Flüchtlingskinder können eine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie rechtmäßig in Deutschland leben. Für sie gelten uneingeschränkt die gleichen Rechte auf Bildung, Erziehung und Betreuung.
Die Verantwortung für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots tragen die Kommunen, wobei die Planung durch die Landkreise unter Beteiligung der Gemeinden im Landkreis erfolgt. Die Schaffung der erforderlichen Angebote ist Aufgabe der Gemeinden. Die kreisfreien Städte sind gleichzeitig für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Wie und wo Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz beantragen können, entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Im Elternrat können Eltern aktiv an pädagogischen und finanziellen Entscheidungen teilhaben. Durch regelmäßige Gespräche mit den Erzieherinnen sollen sie über die Entwicklung ihres Kindes in Austausch zu treten. Eltern sollen sich im Kita-Alltag einbringen und diesen – nach ihren Möglichkeiten – mitgestalten. Als Experten für die eigenen Kinder.
Die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung stellt sicher, dass pädagogische Fachkräfte gemäß den Anforderungen, die an sie gerichtet werden, ausgebildet sind. Sie sollen über eine ihrem Tätigkeitsbereich entsprechende Grundqualifikation verfügen. Die Träger von Einrichtungen sind dazu verpflichtet, den pädagogischen Fachkräften an mindestens fünf Tagen im Jahr fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gewähren. Auch die Anforderungen an die Eignung von Kindertagespflegepersonen von Kindertagespflegepersonen sind in dieser Verordnung geregelt.
Fachliche Fortbildung soll jährlich mindestens für pädagogische Fachkräfte im Umfang von 40 Stunden und für Kindertagespflegepersonen im Umfang von: 20 Stunden ermöglicht und wahrgenommen werden. Die pädagogischen Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen befinden sich so in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
In Sachsen herrscht im Bereich der Kindertagesbetreuung eine große Vielfalt zwischen kommunalen und freien Trägern, wobei die freie Trägerschaft Vorrang haben soll. Die Festlegung von konzeptionellen Ausrichtungen und pädagogischen Profilen gehört zum Aufgabenbereich der Träger. Ebenso kann jede Einrichtung über die Altersmischung und die Gruppenzusammensetzung der Kinder selbst entscheiden. Die Öffnungszeit setzt der Träger in Abstimmung mit dem Elternbeirat, der Gemeinde und dem Landkreis fest. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Planungsverantwortliche dafür zu sorgen, dass das Gesamtangebot in ihrem Bereich hinsichtlich der pädagogischen Konzepte vielfältig und bedarfsgerecht ist. Zugleich müssen die Betreuungs- und Öffnungszeiten dem Bedarf der Familien entsprechen.
Die Elternbeiträge der Gemeinden sind dagegen auf kommunaler Ebene, unabhängig von der Trägerschaft, in jeder Einrichtung gleich.
Die Broschüre beantwortet Elternfragen in Vorbereitung auf die Schule und kann kostenfrei bestellt werden.
Der Sächsische Kita-Bildungsserver versteht sich als Informations- und Kommunikationsplattform rund um die Themengebiete der Kindertagesbetreuung. Sie enthält sowohl sachsenspezifische als auch allgemeine Informationen, aktuelle Rechtsgrundlagen sowie Materialien und richtet sich an pädagogische Fachkräfte in sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, an Kindertagespflegepersonen, Jugendämter, weitere Fachkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen in der Ausbildung, Studentinnen und Studenten sowie Eltern.