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Bildungsinhalte

Sächsischer Bildungsplan

Die pädagogische Arbeit mit Kindern erschöpft sich nicht darin, die Betreuung für Kinder bis zu zehn Jahren zu sichern. Der sächsische Bildungsplan ist Grundlage und Orientierungshilfe für die tägliche Praxis von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen. Der Bildungsplan ist in drei Kapitel geteilt:

  • Grundlagen: Kinder wachsen heute unter sehr unterschiedlichen Bedingungen auf. Das erste Kapitel beinhaltet grundlegende Aussagen zum Bild vom Kind und zum Bildungsverständnis, die die pädagogische Arbeit in sächsischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege bestimmen.
  • Bildungsbereiche: Kinder sollen auf allen Ebenen gleichermaßen gefördert werden. Die sechs Bildungsbereiche (Entdecken, Ordnen, Wahrnehmen, Wohlfühlen, Dialog und Beteiligung) stellen in sich abgeschlossene Einheiten dar, stehen aber auch miteinander in Verbindung. Bildung wird als ganzheitlicher Prozess gesehen.
  • Kontexte: Im dritten Kapitel stehen Überlegungen im Vordergrund, die die Gestaltung anregender Lernumgebungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in den Blick nehmen: Kindergarten, Krippe, Hort und Tagespflege stellen dem Kind eine bildungsanregende Umgebung zur Verfügung, die die kindlichen Bildungsprozesse fördern. Die Aufgabe der Erzieherin ist es, Umgebungen und Situationen zu schaffen, in denen Kinder ihren eigenen Interessen und Absichten aktiv nachgehen können.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat ein Elternheft zum Bildungsplan herausgegeben. Das Heft kann in folgenden Sprachen kostenfrei bestellt werden:

Schulvorbereitungsjahr

Grundsätzlich ist die Bildungsarbeit in Krippe und Kindergarten als Beginn einer kontinuierlichen Bildung und als Grundlage zur Bewältigung der Anforderungen des späteren Lebens in der Gemeinschaft zu sehen.

Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat dazu in § 2 Absatz 3 insbesondere das letzte Kindergartenjahr als Schulvorbereitungsjahr in den Kindertageseinrichtungen festgeschrieben. Im Schulvorbereitungsjahr sollen Erzieherinnen, Lehrkräfte und Eltern gemeinsam für die Kinder einen gelingenden Übergang vom Kindergarten in die Schule gestalten. Für die Gestaltung, des Schulvorbereitungsjahres und der Schuleingangsphase wird zusätzliche Personalkapazität für beide Institutionen vorgehalten und vom Freistaat finanziert. Auch für das vorletzte Kindergartenjahr steht schon zusätzliches Personal für die Schulvorbereitung zur Verfügung.

Der Sächsische Bildungsplan trägt als verbindlicher Rahmen und als Orientierung zur inhaltlichen Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres und zur Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule bei.

Kooperation von Kindergarten und Schule

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist eine Herausforderung für die Kinder. Damit dieser Übergang möglichst ohne Brüche verläuft, müssen Erzieher, Lehrer und Eltern eng zusammen zu arbeiten. Dazu schließen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Kooperationsvereinbarungen ab. Sowohl im Sächsischen Kitagesetz als auch im Schulgesetz ist die Zusammenarbeit der Einrichtungen verbindlich festgeschrieben.

Zusammenarbeit von Grundschule und Hort

Grundschule und Hort sind Einrichtungen, die gemeinsam die pädagogische Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder übernehmen. Eine gute Zusammenarbeit von Erzieherinnen, Lehrern und Eltern, die das Kind in den Mittelpunkt stellt, ist daher unerlässlich. Die Grundlage dafür bildet die Empfehlung zur Zusammenarbeit von Schule und Hort.

In Sachsen steht eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen zur Verfügung. Eltern entscheiden freiwillig, ob sie das Hortangebot für Ihr Kind nutzen möchten. Mit der Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten soll die Kooperation von Schule und Hort gestärkt und besonders mit dem Blick auf die individuelle Förderung jedes Einzelnen ausgebaut werden. Nur gemeinsam können Schule und Hort ein Ganztagsangebot gestalten.

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